+49 (0)951 9176630 KANZLEI@RECHTSANWAELTE-RA.COM

Arbeitsrecht

 

Dieses Rechtsgebiet „leidet“ unter einer kaum noch beherrschbaren Flut an gesetzlichen Regelungen und einer dieser ergänzenden Rechtsprechung. Arbeitsrecht ist eine Sache für Experten. Wer sich hier nicht bestens auskennt, ist verloren.

In der Beratung von Arbeitgebern legen wir großen Wert auf die Vermeidung gerichtlicher Auseinander­setzungen. Wird uns eine solche durch eine Klage des Arbeitnehmers aufgezwungen, vertreten wir die Interessen des Arbeitgebers konsequent und immer auch an wirtschaftlichen Überlegungen ausgerichtet. Entscheidend ist der wirtschaftliche, nicht der rein rechtliche Erfolg!

Arbeitnehmer suchen unseren Rat unter anderem in Kündigungsstreitigkeiten. Hier gilt unser besonderes Augenmerk der Sicherstellung des in den Arbeitsgesetzen vorgesehen Schutzes von Arbeitnehmerinteressen.

 

Eine Auswahl unserer Leistungen:

  • Abmahnung
  • Arbeitnehmerstatus
  • Arbeitsentgelt
  • Arbeitskampf
  • Arbeitsvertrag
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Betriebsübergang (§ 613a BGB u.a.)
  • Betriebsverfassungsrecht (BetrVG u.a.)
  • Elternzeit
  • Entgeltfortzahlung (EntgeltFG u.a.)
  • Gratifikation, Prämie, Sonderzahlung
  • Kündigung, Kündigungsschutz (KSchG u.a.)
  • Mitbestimmung des Betriebsrats/Betriebsvereinbarungen
  • Mutterschutz (MuSchG u.a.)
  • Schadensersatz
  • Urlaub

 

Ihre Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Raab

Ansprechpartner Raab