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Bankenrecht

Das Bankrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen einem Kreditinstitut und seinen Kunden. Im Blickpunkt stehen also die klassischen „Bankgeschäfte“.

Typische Bereiche unserer anwaltlichen Tätigkeit sind:

  • Baufinanzierung
  • Darlehen
  • Verbraucherkredite
  • Bürgschaften
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • SCHUFA

Die Bandbreite möglicher Auseinandersetzungen in diesen Bereichen ist groß, die Gesetzesgrundlagen sowie die umfangreiche Rechtsprechung für einen juristischen Laien kaum zu überblicken. Wir sind daher gerne bereit, Sie hier zu unterstützen.