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Baurecht

 

Das Baurecht umfasst alle Problemkreise des privaten und öffentlichen Bau- und Bauvertragsrechts. Wir unterstützen private und öffentliche Auftraggeber bei der Erarbeitung und Gestaltung von Bauverträgen, begleiten sie während der Vertragsdurchführung, bei der Feststellung von Mängeln und ihrer Beseitigung, der Bauabnahme und der Durchsetzung der Werklohnansprüche. Selbstverständlich werden Sie auch als Bauherr von uns umfassend beraten und rechtlich betreut.

Wir vertreten Sie außergerichtlich und in allen Gerichtsverfahren einschließlich selbstständiger Beweisverfahren zur Sicherung von Beweismitteln.

 

Eine Auswahl unserer Leistungen:

  • Erwerb und Veräußerung von Grundstücken
  • Gestaltung bzw. Überprüfung von Generalübernehmer- u. Generalunternehmerverträgen,
    Bauträgerverträgen, Bauwerkverträgen nach BGB und VOB/B
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Vertragskündigungen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, Verzugsschäden und Vertragsstrafen
  • Vertretung im Bauprozess und selbständigen Beweisverfahren
  • Vertretung im Genehmigungsverfahren; Baugenehmigungen
  • Vorgehen gegen Veränderungssperren, Bebauungspläne sowie einzelne Vorhaben

 

Ihre Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Raab

Ansprechpartner Raab