+49 (0)951 9176630 KANZLEI@RECHTSANWAELTE-RA.COM

Gesellschaftsrecht

 

Nichts ist für eine Gesellschaft ärgerlicher, als ein Streit oder die gegenseitige Blockade ihrer Gesellschafter. Im Gesellschaftsrecht empfiehlt es sich daher, rechtzeitig qualifizierte anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Durch rechtssichere Regelungen wird ein dauerhaftes Miteinander der Gesellschafter ermöglicht.

Auch wenn es einmal „nicht mehr geht“, sind die für Gesellschaft und Gesellschafter optimalen Lösungen zu finden und umzusetzen, sei es durch vertragliche Gestaltung, sei es durch Rechtsstreit.

Häufig geht es gar nicht um Streit, sondern um die Zukunft des Unternehmens – die Übergabe an einen internen oder externen Nachfolger, der Verkauf von Beteiligungen oder den Wechsel der Rechtsform.

Unsere Anwälte verfügen über umfangreiches Wissen und langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen und Unternehmern in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts.

 

Eine Auswahl unserer Leistungen:

  • Gründung und laufende Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Beratung und Gestaltung einer Unternehmensnachfolge
  • Durchführung von Umwandlungen
  • Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen bzw. Gesellschaftsanteilen
  • Bundesweite Prozessführung im gesamten Handels- und Gesellschaftsrecht

Soweit gewünscht, entwickeln wir durch eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern abgestimmte optimale Lösungen für die Bedürfnisse unserer Mandanten. Gerne arbeiten wir auch mit Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer zusammen und empfehlen auf Nachfrage ausgewiesene Spezialisten für die steuerliche Beratung von Gesellschaftern und Gesellschaften.

 

Ihr Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Altstötter

Ansprechpartner Altstötter