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Kapitalmarktrecht

Das Kapitalanlagerecht gehört zur Kernkompetenz von Herrn Rechtsanwalt Kowarschik.

Eine genaue Definition dieses Rechtsgebiets existiert bislang nicht. Im Wesentlichen befasst es sich mit sämtliche Rechtsfragen, die eine Kapitalanlage betreffen und bezieht sich auf eine Vielzahl von Gesetzestexten (wie z.B. dem Wertpapierhandelsgesetz, dem Börsengesetz, dem Aktiengesetz u.a.).

Hier vertritt Herr Rechtsanwalt Kowarschik im Falle gescheiterter Kapitalanlagen Ihre Interessen gegen Banken und Sparkassen sowie sonstigen Finanzvermittlern außergerichtlich und gerichtlich. Insbesondere folgende Kapitalanlagen haben, wie die Erfahrung zeigt, aufgrund Falschberatung zu Verlusten bei Anliegen geführt:

  • geschlossene Fonds: Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds u.a.
  • Wertpapiere: offene Immobilienfonds, Schuldverschreibungen, Zertifikate, Swaps u.a.
  • Schrottimmobilien
  • Rentenversicherungsprodukte

Es ist zu erkennen, dass von den Beratern oftmals nur die vermeintlichen Vorteile der angepriesenen Kapitalanlage erläutert, mit der Anlage verbundene Risiken, insbesondere Verlust und Haftungsrisiken, nicht dargelegt werden. Insbesondere auch die Aufklärung darüber, ob und in welcher Höhe der Berater für die Vermittlung der Kapitalanlageprovisionen erhält, gehört zum unverzichtbaren Kernbereich einer ordnungsgemäßen Anlageberatung.

Für den Fall, dass der Anlageberater gegen seine Aufklärungspflicht verstößt, ist eine Falschberatung zu bejahen. In der Folge sind sie von der Bank, der Sparkasse oder dem Finanzvermittler so zu stellen, als ob sie die empfohlene Kapitalanlage nie gezeichnet hätten. Zu erstatten ist demnach das investierte Kapital, im Falle des Beitritts zu einem geschlossenen Fonds bedeutet dies die Zeichnungssumme zuzüglich Agio.