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Medizinrecht

Medizinrecht ist mehr als nur die Beziehung zwischen Arzt und Patient und der daraus resultierenden Frage, ob der Patient vom Arzt Schadensersatz bei einem Behandlungsfehler verlangen kann. Wir sind spezialisiert auf die Beratung von Angehörigen der Heilberufe, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Apotheken sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Die Beratung umfasst alle rechtlichen Bereiche des „Wirtschaftsunternehmens“ Arztpraxis bzw. Pflegeeinrichtung, denen teils sehr komplizierte sowie sich ständig ändernde gesetzliche Regelungen und Verfahrensordnungen zugrunde liegen.

Unsere Spezialisten verfügen über umfangreiches Wissen und langjährige Erfahrung in der Beratung von Ärzten, Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen. Zur interessengerechten Vertretung unserer Mandanten gehört es auch, dass wir vertraut sind mit der Sprache sowie der Denk- und Arbeitsweise der Kranken- und Pflegekassen, der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen, berufsständischen Vertretungen und Kammern, der Disziplinar-, Zulassungs-, Beschwerde- und Berufungsausschüsse.

 

Eine Auswahl unserer Leistungen:

  • Ärztliches Honorarvertrags- und Regressrecht, Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Ärztliches Arbeitsrecht (u.a. Anstellungsgenehmigungen, Nachbesetzungen)
  • Berufsrecht, Strafrecht und Haftungsrecht für Ärzte und Zahnärzte
  • Beratung und Vertragsgestaltung für Praxisgründung und-abgabe, MVZ, Pflegeeinrichtungen
  • Ärztliches Gesellschaftsrecht (u.a. Gründung und Auseinandersetzung von Berufsausübungsgemeinschaften und anderen Kooperationsformen)
  • Heim- und Pflegerecht, Versorgungsverträge und Pflegesatzverhandlungen, MDK- und PKV-Prüfungen
  • Apothekenrechtliche Fragen

 

Ihre Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Raab

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