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Pachtrecht

 

Die Pacht als gewerbliches Nutzungsrecht stellt hohe Anforderungen an Pächter und Verpächter. Viele Pachtvertäge werden für einen langen Zeitraum abgeschlossen, ohne dass die Verträge mögliche Entwicklungen berücksichtigen. Anders als im privaten Mietrecht sind im Pachtrecht Vertragsgestaltungen möglich, die eine einseitige Belastung gerade für den Pächter darstellen. Aber auch der Verpächter sollte bei der Vertragsgestaltung aufmerksam sein, da er gleichfalls an den abgeschlossenen Pachtvertrag gebunden ist und nicht mehr in der Lage, die Früchte aus seinem Eigentum zu ziehen.

 

Eine Auswahl unserer Leistungen:

Wir unterstützen Pächter und Verpächter mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Gestaltung der Verträge und insbesondere auch bei der Auflösung bzw. Kündigung von Pachtvertägen.

 

Ihr Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Raab

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