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Strafrecht

 

Verteidigung ist ein mit juristischen Mitteln ausgetragener „Kampf“, nämlich ein Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit staatlichen Organen. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Hieraus erwächst die Spannung zu den Individualrechten und Interessen des Staatsbürgers.

In diesem Spannungsverhältnis liegt die Funktion der Strafverteidigung. Der Verteidiger ist Beistand des Beschuldigten. Strafverteidigung benötigt Fachkompetenz, die nur durch Spezialisierung zu leisten ist sowie langjährige praktische Erfahrung. Dafür stehen wir.

 

Eine Auswahl unserer Leistungen:

  • Kapitalstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Vertretung der Nebenklage (Opferanwalt)
  • Zeugenbeistand

Kompetente Überzeugungsarbeit und gegebenenfalls kompromissloser Einsatz für den Mandanten im Strafverfahren zählt bei uns ebenso zum Selbstverständnis des modernen Strafverteidigers wie der ständige Blick auf wissenschaftliche, gesellschaftliche und gesetzgeberische Entwicklungen im Strafrecht. Hierbei entwickeln wir auf Wunsch durch eine Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern optimale Lösungen für die Interessen unserer Mandanten

 

Ihre Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Altstötter & Herr Rechtsanwalt Gunzelmann

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