+49 (0)951 9176630 KANZLEI@RECHTSANWAELTE-RA.COM

Unfallregulierung

 

Es liegt in der Natur der Sache, dass die unfallgegnerische Versicherung den Schadensfall für sich so günstig wie möglich abrechnen möchte. Die gegnerische Versicherung wird Sie zudem nicht darauf hinweisen, welche Ansprüche Sie infolge eines Unfallereignisses gegen den Unfallgegner und seine Versicherung haben. Auch Ihr Autohaus oder Reparaturbetrieb haben keine fundierte und nachgewiesene juristische Ausbildung, um die Rechtslage und Ihre Ansprüche rechtssicher beurteilen zu können. Schnell werden da Ansprüche infolge Unkenntnis von Seiten der Unfallgeschädigten übersehen. Lassen Sie sich daher die Unfallregulierung nicht von irgendwelchen Dritten abnehmen, sondern nur von Ihrem Verkehrsanwalt.

 

Eine Auswahl unserer Leistungen:

  • Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Schmerzensgeld
  • Ersatz der Heilbehandlungskosten
  • Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfallschaden
  • Feststellung des Schadensumfangs
  • Auswahl eines Gutachters
  • Ermittlung der gegnerischen Unfallversicherung
  • Erstattung von Mietwagenkosten

 

Ihre Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Raab

Ansprechpartner Raab