Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.
Eine Auswahl unserer Leistungen
- die Begründung des Wohnungseigentums
- die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander
- die Verwaltung des Wohnungseigentums
- Besonderheiten für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Wohnungseigentum
- Unsicherheiten bei baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum,
- Durchführbarkeit von Modernisierungsmaßnahmen,
- Notwendigkeit von Modernisierungsmaßnahmen,
- Verteilung der Bewirtschaftungskosten und Verwaltervergütung,
- Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung,
- Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung